Pharmazeutisches Wissen, neu gedacht

Rechtstexte verstehen.
Schneller lernen.

Das digitale Kompendium für pharmazeutische Richtlinien, Verordnungen und Gesetzestexte – durchsuchbar, mit KI-Zusammenfassungen, Lernkarten und Offline-Zugriff. Auf jedem Gerät.

150+ Rechtstexte Offline verfügbar Kostenlos testen
Fachkreise im Gesundheitswesen bei der Arbeit
KI-Zusammenfassung
in Sekunden
Lernkarten
automatisch erstellt
Offline lesen
überall verfügbar
Volltextsuche
150+ Rechtstexte

Jeden Paragraphen in Sekunden finden

Über 150 pharmazeutische Rechtstexte – sauber in Artikel und Abschnitte gegliedert, mit Inhaltsverzeichnis und Volltextsuche. Kein Blättern, kein Suchen.

  • Gesetze, Verordnungen und Richtlinien an einem Ort
  • Strukturiertes Inhaltsverzeichnis je Artikel
  • Volltextsuche über alle Texte hinweg
Arzneimittelgesetz (AMG)
Inhalt
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Arzneimittelbegriff
§ 4 Sonstige Begriffe
§ 21 Zulassungspflicht
§ 25 Entscheidung
Gesetz
§ 2 Arzneimittelbegriff

(1) Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung im oder am menschlichen Körper bestimmt sind …

(2) Als Arzneimittel gelten Gegenstände, die ein Arzneimittel enthalten …

Komplexe Texte – verständlich erklärt

Lassen Sie sich jeden Paragraphen neutral zusammenfassen oder in einfache Sprache übersetzen. Fachbegriffe werden erklärt, ohne den Originaltext zu verfälschen.

  • Neutrale Zusammenfassungen auf Knopfdruck
  • Juristensprache in verständliches Deutsch übersetzt
  • Glossar mit Definitionen der Fachbegriffe
KI-Werkzeuge
KI Zusammenfassung · § 2 AMG

§ 2 AMG definiert, was rechtlich als Arzneimittel gilt. Erfasst werden Stoffe zur Anwendung im oder am Körper, die der Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten dienen.

„Präsentationsarzneimittel" und „Funktionsarzneimittel" werden unterschieden – maßgeblich ist Zweckbestimmung bzw. pharmakologische Wirkung.

Abgegrenzt wird u. a. von Lebensmitteln, Kosmetika und Medizinprodukten.

Informativ, keine Rechtsberatung.

Aktiv lernen statt nur lesen

Erstellen Sie Karteikarten selbst oder lassen Sie sie automatisch aus Artikeln generieren. Der Lernmodus hilft Ihnen, Inhalte zu wiederholen und nachhaltig zu behalten – ideal fürs Examen.

  • Karteien selbst anlegen oder KI-generiert
  • Lernmodus mit Frage-Antwort-Wiederholung
  • Geräteübergreifend synchronisiert
Karteien · AMG-Grundlagen
Frage
Was unterscheidet ein Präsentations­arzneimittel von einem Funktions­arzneimittel nach § 2 AMG?
Antwort
Beim Präsentationsarzneimittel ist die Zweckbestimmung maßgeblich, beim Funktionsarzneimittel die tatsächliche pharmakologische Wirkung.
Konzentriertes Lernen mit Büchern

Ihr Wissen, immer griffbereit

Ob im Hörsaal, in der Apotheke oder unterwegs – gespeicherte Inhalte stehen auch ohne Internet zur Verfügung. Markieren Sie wichtige Stellen, speichern Sie Favoriten und exportieren Sie Artikel als PDF.

Das ganze Kompendium durchsuchbar

Ein Suchfeld für alles: Finde Gesetze, Paragraphen und Begriffe quer durch den gesamten Bestand – mit klaren Treffern und direktem Sprung in den Text.

  • Volltextsuche über Artikel und Abschnitte
  • Favoriten und Markierungen wiederfinden
  • Querverweise zwischen Texten
Suche
Alles dabei

Mehr als ein Nachschlagewerk

Pharma Kodex verbindet vollständige Rechtstexte mit modernen Werkzeugen zum Recherchieren, Lernen und Arbeiten.

Artikel & Richtlinien

Über 150 Rechtstexte, sauber strukturiert und durchsuchbar.

KI-Zusammenfassungen

Komplexe Paragraphen in verständlicher Sprache – auf Knopfdruck.

Lernkarten

Karteikarten zum aktiven Lernen – selbst erstellt oder KI-generiert.

Offline-Zugriff

Gespeicherte Inhalte auch ohne Internet – auf jedem Gerät.

PDF-Export

Artikel sauber als PDF exportieren – ideal für GoodNotes & Co.

Favoriten & Markierungen

Wichtige Artikel speichern und Textstellen farbig hervorheben.

Starten Sie heute mit Pharma Kodex

Registrieren Sie sich in wenigen Sekunden und durchstöbern Sie das Kompendium. Demo-Inhalte sind frei zugänglich – Premium jederzeit freischaltbar.

Jetzt kostenlos starten