Einführung

Die „Convention on Human Rights and Biomedicine“ wurde am 19. November 1996 vom Council of Europe angenommen. Dieses Übereinkommen wurde bis zum 31. Januar 2002 von einer Vielzahl von Ländern gezeichnet bzw. ratifiziert und in Kraft gesetzt (http://conventions.coe.int/Treaty/EN/cadreprincipal.htm). Unter anderen hat Deutschland die Konvention noch nicht unterschrieben.

Die nachfolgende deutsche Übersetzung des „Übereinkommens zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (früher: Bioethik-Konvention)“ ist vom 4. April 1997 datiert. Die Originalversion ist auf den Internetseiten des Europarates unter http://conventions.coe.int/Treaty/EN/cadreprincipal.htm einzusehen.